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REGELN DER „EXCESS CHALLENGE”-REGATTA

NAME DER AKTIVITÄT

Die diesen Regeln unterliegende Aktivität trägt die Bezeichnung EXCESS CHALLENGE (im Folgenden die „Aktivität” genannt).
 

VERANSTALTENDES UNTERNEHMEN

Die Aktivität wird von CONSTRUCTION NAVALE BORDEAUX veranstaltet und organisiert, einer französischen Aktiengesellschaft mit einem Vorstand und gezeichnetem Kapital von 3.487.500 Euro. Der Firmensitz ist unter folgender Adresse gemeldet: 62 quai de Brazza, 33100 – Bordeaux, Frankreich, und im Handelsregister von Bordeaux unter der Nummer 342012390 registriert (im Folgenden als „Ausrichter” bezeichnet).

TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Die Teilnahme an der Aktivität steht allen natürlichen Personen über 18 Jahren offen, die in Frankreich oder in anderen Ländern wohnhaft sind.

Mitarbeiter der direkt an der Organisation und dem Verlauf der Aktivität beteiligten Unternehmen sind nicht zur Teilnahme berechtigt, d. h. Mitarbeiter des Ausrichters und seinen Dienstleistungsanbietern. Dieses Verbot umfasst auch die Familienmitglieder dieser Mitarbeiter, also Personen, die im selben Haushalt leben.

Jegliche während der Anmeldung eines Teilnehmers gemachten falschen Angaben bezüglich der Identität, des Alters und/oder des Wohnortes des Teilnehmers disqualifizieren diese Person von der Aktivität und führen zum Verlust sämtlicher möglicherweise erhaltenen Preise.

Internetbenutzer, die sich korrekt für die Aktivität angemeldet haben (gemäß der Teilnahmebedingungen dieser Regeln) werden im Folgenden als „Teilnehmer” bezeichnet.

ANNAHME DER REGELN

Die Teilnahme an der Aktivität setzt die uneingeschränkte Annahme dieser Regeln und deren Anwendung durch die Teilnehmer voraus.

Darüber hinaus verpflichten sich die Teilnehmer zu einem fairen und rechtmäßigen Verhalten während der Aktivität.

Jegliche Nichteinhaltung einer oder mehrerer der hierin enthaltenen Bestimmungen führt zur Disqualifizierung des Teilnehmers von der Aktivität und, sofern zutreffend, der Aberkennung sämtlicher möglicherweise erhaltenen Preise.

ABRUFBARKEIT DER REGELN DER AKTIVITÄT

Die Regeln können kostenlos an jede Person verschickt werden, die diese anfordert. Außerdem stehen die Regeln auf der Website www.excess-catamarans.com (im Folgenden als „Website” bezeichnet) zur Verfügung und können schriftlich unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: challenge@excess-catamarans.com.
Darüber hinaus wurden diese Regeln in der Kanzlei der Gerichtsvollzieher CALIPPE & ASSOCIES hinterlegt, unter folgender Adresse:

416, rue Saint Honoré,
75008 Paris, Frankreich
Tel.: 01.42.60.36.20. / E-Mail: etude@calippe-corbeaux.com

6. ABLAUF DER AKTIVITÄT

a. MELDE- & TEILNAHMEGEBÜHREN

i. ANMELDUNG:

Um an der Aktivität teilnehmen zu können, müssen Internetbenutzer:

(i)  sich auf der Website durch vollständiges Ausfüllen aller obligatorischen Angaben im Meldeformular anmelden. Ohne diese Angaben kann der Ausrichter die Anmeldung nicht bestätigen;

(ii)  die Teilnahmekosten begleichen, deren Höhe je nach Anmeldedatum variieren (siehe V-ii. Gebühren).

ii. MELDEGEBÜHREN:

Die folgenden Gebühren gelten für eine Anmeldung pro Teilnehmer.

- EARLY BIRD-GEBÜHR:

Internetbenutzer, die sich für die Aktivität vom 1. Dezember 2018 bis einschließlich 31. January 2019 anmelden, sind zu einer vergünstigten Meldegebühr von fünf (5) Euro berechtigt.

- STANDARD-GEBÜHR:

Internetbenutzer, die sich für die Aktivität vom 1. Februar 2019 bis einschließlich 31. August 2019 anmelden, müssen eine Meldegebühr von neun (9)

 

Euro entrichten.

- PROMO-ANGEBOTE

Der Ausrichter behält sich das Recht vor, hinsichtlich der Meldegebühren vorrübergehende Aktionsangebote zu machen.

 

b. BESCHREIBUNG DER AKTIVITÄT

Die Aktivität besteht aus einer virtuellen Regatta, an die Teilnehmer unter den hier dargelegten Bedingungen alleine und/oder als Team teilnehmen können. Weitere Details zu den Wettfahrtregeln der virtuellen Regatta finden Sie im Anhang dieses Dokuments. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den beiden Dokumenten hat das vorliegende Dokument Vorrang.

Die Teilnehmer an der Aktivität können:

(i)  sich alleine anmelden („Einhand-Klasse”), um an der virtuellen Regatta mit einem Boot teilzunehmen (im Folgenden als „Vorphase” bezeichnet): Die Gewinner der Vorphase erhöhen ihre Chancen auf einen Preis bei der am Ende stattfindenden Verlosung; and/or

(i)  sich gemeinsam mit anderen Teilnehmern anmelden, um an der virtuellen Regatta mit einem Boot teilzunehmen (im Folgenden als „Team-Klasse” bezeichnet); und/or

(iii)  sich alleine anzumelden, um am Losverfahren teilzunehmen, ohne ein Boot in der virtuellen Regatta zu segeln (im Folgenden als „Losverfahren ohne Regattastart”).

Nach der Anmeldung auf der Website kann jeder Teilnehmer an einer oder mehreren dieser Klassen teilnehmen.

i. EINHAND-KLASSE
(i.1.) Wettfahrtregeln der Einhand-Klasse

Am Ende der Vorphase wird für alle Teilnehmer der Einhand-Klasse ein Losverfahren abgehalten (im Folgenden als „Phase 2” bezeichnet).

(i.1.1.) Sonderregeln der Vorphase

In dieser Phase nehmen die Teilnehmer alleine an der virtuellen Regatta teil. Jeder gemeldete Teilnehmer kann höchstens drei Mal in der Einhand-Klasse antreten.

Starts sind während der Dauer der virtuellen Regatta, die ab 11 Uhr [UT + 1h] am 19. Januar 2019 bis 31. August 2019 stattfindet, jederzeit möglich. Teilnehmer müssen jedoch sicherstellen, dass ihr Boot vor 23:59 PM UT + 1h am 31. August 2019 die Ziellinie überquert.

Teilnehmer müssen sich darum bemühen, in der virtuellen Regatta eine möglichst schnelle Zeit zu erreichen.
Die drei Teilnehmer mit den besten Zeiten kommen auf das Podium der Einhand-Klasse.

(i.1.2.) Sonderregeln für Phase 2 der Einhand-Klasse

Teilnehmer, die sich für die Einhand-Klasse angemeldet haben, aber nicht teilnehmen – also kein Boot starten lassen – und/oder die nicht vor 23:59 PM UT + 1h am 31. August 2019 über die Ziellinie der virtuellen Regatta fahren, sind von der Teilnahme am Losverfahren der Phase 2 ausgeschlossen. Dementsprechend erhalten sie keine Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Einhand-Klasse einen Preis zu erhalten.

Pro Teilnehmer nimmt nur eine Wettfahrt am Losverfahren der Phase 2 teil. Es wird nur die beste Zeit des Teilnehmers in Phase 2 berücksichtigt, die zudem dazu dient, die Bedingungen für diese Teilnahme festzulegen (siehe unten).

Die drei Teilnehmer der Einhand-Klasse mit den besten Zeiten in der Vorphase erhöhen ihre Chancen auf den Gewinn des Preises während Phase 2 folgendermaßen:

(i) Der Einhand-Teilnehmer mit der besten Wertung (im folgenden als „Gewinner ” bezeichnet) erhöht seine Chance um fünfzig (50) Prozent:

Erläuterung: Der Koeffizient der Anzahl an Chancen wird aus der Anzahl an Teilnehmern berechnet, die Meldegebühren entrichtet haben. Beispiel: Es nehmen 100 Teilnehmer teil. Die Verlosung wird wie folgt durchgeführt: In einer Urne befinden sich 100 Lose, welche die 100 Teilnehmer repräsentieren. Die Losanteil Gewinners in der Urne steigt um 50% oder 49 zusätzliche Lose (da er schon durch ein Los repräsentiert ist). Für die Teilnehmer auf Rang 2 und 3 wird das selbe Prinzip angewandt, mit entsprechenden Koeffizienten.

(ii) Der Einhand-Teilnehmer mit der zweitbesten Wertung erhöht seine Chancen um zwanzig (20) Prozent;

(ii) Der Einhand-Teilnehmer mit der drittbesten Wertung erhöht seine Chancen um zehn (10) Prozent.

Für die anderen Teilnehmer der Einhand-Klasse bleiben die Chancen auf den Preis unverändert.

(i.2) Preis der Einhand-Klasse
Der durch ein Losverfahren vergebene Preis der Einhand-Klasse ist ein Katamaran im Weit von dreihunderttausend

Euro, einschl. Steuern (€ 300.000).

Sollte während der Verlosung am Ende der Phase 2 der Gewinner nicht gezogen werden, erhält diese Person einen Trostpreis in Form eines Segeltörns im Wert von dreitausenddreihundert Euro, einschl. Steuern (€ 3.300). Der Segeltörn muss innerhalb einer Frist von dreihundertfünfundsechzig (365) Tagen ab der Preisvergabe angetreten werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch des Gewinners auf diesen Preis. An- und Abreise sowie sonstige Nebenkosten außer dem Segeltörn sind nicht im Preis enthalten und müssen vom Gewinner selbst getragen werden.

ii. TEAM-KLASSE

(ii.1) Wettfahrtregeln der Team-Klasse

Um an der Team-Klasse der virtuellen Regatta teilnehmen zu können, müssen Teilnehmer ein Team von vier (4) Personen zusammenstellen.

Jeder Teilnehmer hat sein eigenes Boot. Die Zeiten der vier Boote, aus denen das Team besteht, werden im Verlauf der virtuellen Regatta zusammengerechnet. Das Team, welches mit seinen vier Booten die beste kumulative Zeit erreicht, gewinnt die Team-Klasse.

Starts sind während der Dauer der virtuellen Regatta, die ab 11 Uhr UT + 1h am 19. Januar 2019 bis 31. August 2019 stattfindet, jederzeit möglich. Teilnehmer müssen jedoch sicherstellen, dass ihr Boot vor 23:59 PM UT + 1h am 31. August 2019 die Ziellinie überquert.

(i.2) Preis der Team-Klasse

Der Preis in der Team-Klasse ist ein Törn auf einem Boot mit vier Kabinen (eine für jeden Teilnehmer des Gewinner-Teams) im Wert von achttausendfünfhundert Euro (€ 8.500), einschließlich Steuern. Die Bedingungen des Törns werden vom Ausrichter festgelegt. Der Törn muss innerhalb einer Frist von dreihundertfünfundsechzig (365) Tagen ab der Preisvergabe angetreten werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch der Gewinner auf diesen Preis. An- und Abreise sowie sonstige Nebenkosten außer dem Segeltörn sind nicht im Preis enthalten und müssen von den Gewinnern selbst getragen werden.

iii. LOSVERFAHREN OHNE REGATTASTART

(ii.1) Regeln für das Losverfahren ohne Regattastart

Das Losverfahren ohne Regattastart besteht aus einer Zufallsziehung aus allen gemeldeten Teilnehmern, einschließlich Teilnehmer, die kein Boot starten lassen und nicht die Ziellinie der virtuellen Regatta überqueren.

(iii.2) Preis des Losverfahrens ohne Regattastart

Der dritte verfügbare Preis dieser Regatta ist ein Törn im Wert von dreitausenddreihundert Euro (€3.300), einschließlich Steuern. Die Bedingungen des Törns werden vom Ausrichter festgelegt. Der Törn muss innerhalb einer Frist von dreihundertfünfundsechzig (365) Tagen ab der Preisvergabe angetreten werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch der Gewinner auf diesen Preis. An- und Abreise sowie sonstige Nebenkosten des Segeltörns sind nicht im Preis enthalten und müssen vom Gewinner selbst getragen werden.

c. BEDINGUNGEN DER PREISVERLEIHUNG

In jeder Klasse kann es nur einen Gewinner geben, und jeder Gewinner in allen Klassen kann jeweils nur einen Preis erhalten. Jeder Teilnehmer kann einmal am Losverfahren ohne Regattastart teilnehmen.

Ein Teilnehmer, der in der Verlosung für die Einhand-Klasse und im Losverfahren ohne Regattastart zufällig gezogen wird, erhält nur den Preis für die Einhand-Klasse. Dementsprechend wird für das Losverfahren ohne Regattastart eine neue Verlosung ausgerichtet, um einen neuen Gewinner auszuwählen.

Ist der Gewinner der Einhand-Klasse auch Mitglied im Gewinner-Team der Team-Klasse, ist das Team dieser Person nur zum Erhalt des Preises in der Team-Klasse berechtigt.

Alle in Bezug auf die Aktivität angebotenen Törns (in allen Klassen), starten von französischem Territorium.

Der Teilnehmer, der in der Einhand-Klasse den Katamaran gewinnt, muss diesen auf eigene Kosten am vom Ausrichter angegebenen Ort innerhalb von sechs (6) Monaten abholen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch des Gewinners auf den Preis.

7. DAUER DER AKTIVITÄT

Die Aktivität läuft vom 8. Dezember 2018 bis 31. August 2019.
Die Losverfahren werden innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem Ende der Wettfahrten abgehalten. Die Gewinner eines Preises werden innerhalb von zwei (2) Wochen nach den letzten Ergebnissen aller Klassen per E-Mail informiert.

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8. VERPFLICHTUNGEN DER GEWINNER

Nach Ablauf der Aktiviät und für den Zeitraum von einem (1) Jahr, verpflichten sich die Teilnehmer dazu:
(i) an einem Fotoshooting teilzunehmen, das vom Ausrichter organisiert wird, und überlassen diesem das Recht, die Bilder gemäß den hierin enthaltenen Artikel „Bildrechte“ zu verwenden und davon zu profitieren;
(ii) mögliche Interview-Anfragen von lokalen und nationalen Zeitungen und Zeitschriften anzunehmen;
(iii) an Events teilzunehmen, die möglicherweise vom Ausrichter nach Ablauf der Aktivität veranstaltet werden.

BILDRECHTE

Die Teilnehmer, egal ob durch ein Losverfahren ausgewählt oder nicht, gestatten es dem Ausrichter, ihre Bilder auf sämtlichen Materialien zu kommerziellen oder Werbezwecken zu verwenden und zu vervielfältigen, sowie besagte Vervielfältigungen in jeglichen zukünftigen Werken und auf allen derzeit bekannten oder unbekannten Materialien ganz oder teilweise zu verwenden, und sind nicht dazu berechtigt, Ansprüche an Vergütung zu stellen.

Sie verzichten auf jegliche Regressansprüche gegen den Ausrichter hinsichtlich der Verwendung ihrer Bilder und können diesbezüglich keinerlei Vergütung beanspruchen. Darüber hinaus garantieren sie, dass ihre Bilder dem Ausrichter zur Verfügung stehen und dass dieser dazu berechtigt ist, ihre Bilder ohne Einschränkung gemäß den in diesen Regeln enthaltenen Bedingungen verwenden kann, ohne die Rechte Dritter zu verletzen.

Diese Genehmigung wird für die ganze Welt erteilt und gilt für die gesetzlich festgelegte Schutzdauer für geistige Werke.

DATENSCHUTZ

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden digital unter der Verantwortlichkeit des Ausrichters in seiner Funktion als Datenverantwortlicher zum Zwecke der Verwaltung der Anmeldungen und aller Teilnehmer der Aktivität verarbeitet. Dementsprechend werden personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken verarbeitet:

Gemäß der Datenschutzverordnung haben Teilnehmer das Recht auf Zugriff und Berichtigung sowie, sofern relevant, das Recht auf Übertragbarkeit und Löschung ihrer Daten, sowie das Recht auf Widerspruch oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten, und das Recht auf Vergabe von Anweisungen hinsichtlich der Handhabung ihrer Daten in ihrem Todesfall. Um sich zu beschweren, haben Teilnehmer das Recht, eine für den Datenschutz verantwortliche nationale Kontrollstelle zu kontaktieren. Personenbezogene Daten werde über folgende Zeiträume gespeichert:

(i)  für die Verwaltung von Meldungen und zum Zugriff auf Genehmigungen und Teilnehmer in allen Klassen;

(ii)  für die Verlosung in der Einhand-Klasse und des Losverfahrens ohne Regattastart;

(iii)  für Werbung des Ausrichters und seiner Produkte;

(iv)  für die Verleihung der Preise.

-  für Zwecke (i), (ii) und (iv): für die Dauer der Aktivität;

-  für Zweck (iii): für die Dauer der Aktivität plus drei (3) Jahre nach Erfassung der Daten oder nach dem letzten Kontakt mit dem Teilnehmer.

Nach diesen Fristen können die Daten für die Dauer der gesetzlich festgelegten Aufbewahrungs- und/oder Verjährungsfristen sicher archiviert werden.

Die Verarbeitung erfüllt keine gesetzlichen Anforderungen und basiert auf:

-  der Ausübung der Wettfahrtregeln für die anderen Zwecke;

-  legitime Interessen zum Zweck (ii), nämlich der Verwaltung und Sicherheit der IT-Tools.

Zusätzliche Informationen können direkt beim Kundenservice unter der unten angegebenen Adresse angefragt werden. Alle diesbezüglich erforderlichen Informationen, und sofern relevant auch die Mittel für den Erhalt einer Druckausgabe oder des Orts, an dem diese Information verfügbar ist, wird den Teilnehmern mitgeteilt.

Mit Ausnahme des Rechts auf Beschwerde an eine nationale Kontrollstelle können die oben genannten Rechte jederzeit ausgeübt werden, indem Sie dem Ausrichter unter folgender Adresse einen Identitätsnachweis und ein Begleitschreiben zukommen lassen: contact.rgdp@beneteau-group.com.

11. MARKEN

Die vom Ausrichter verwendeten Marken und Logos sind eingetragene Markenzeichen.

Eine ganze oder teilweise Vervielfältigung dieser Markenzeichen oder Logos ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Ausrichters nicht gestattet.

12. HAFTBARKEIT

Der Ausrichter behält sich das Recht vor, die Aktivität zu verkürzen, zu verlängern, zu ändern oder abzusagen, falls Umstände außerhalb seiner Kontrolle die notwendig machen. Hierdurch entsteht für den Ausrichter keinerlei Haftbarkeit.

In Fällen, die als Höhere Gewalt definiert werden können, und welche die Gewinner teilweise oder vollständig ihrer Preise berauben, übernimmt der Ausrichter keine Haftung und es können keine Regressansprüche gegen ihn gestellt werden.

Der Ausrichter behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern, falls dies durch Umstände außerhalb seiner Kontrolle notwendig wird.

Die Teilnehmer tragen die alleinige Verantwortung für die Internetverbindung zur Website. Dementsprechend kann der Ausrichter keine Haftung für jegliche Fehlfunktionen von Netzwerken übernehmen, die eine reibungslose Funktion der Qualifizierungsphasen der Aktivität verhindern.

13. ANWENDBARES RECHT & GERICHTSBARKEIT

Diese Regeln unterliegen französischem Recht. Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieser werden den zuständigen Gerichten in Bordeaux vorgelegt.

14. SPRACHE

Diese Regeln sind in mehreren Sprachen verfügbar, darunter Französisch, Englisch und Deutsch. Bei Abweichungen hat die französische Version Vorrang.

ZEITPLAN: Regatta - Benutzung und Regeln

 

ADDENDUM 1 ZU DEN REGELN DER „EXCESS CHALLENGE"


Artikel 1. PRÄAMBEL

CONSTRUCTION NAVALE BORDEAUX, eine französische Aktiengesellschaft mit einem Vorstand unter französischem Recht mit einem Aktienkapital von € 3.487.500 und gemeldetem Firmensitz an 162 quai de Brazza, 33100 - Bordeaux, Frankreich, eingetragen im Handelsregister von Bordeaux unter der Nummer 342012390 (im Folgenden als „Ausrichter“ bezeichnet), wollte ein über den Zeitraum vom 8. Dezember 2018 bis 31. August 2019 ein Online-Spiel namens „EXCESS CHALLENGE“ austragen, für welches er ein Regelwerk ausgearbeitet hat (im Folgenden als „Regeln“ bezeichnet).

Diese Regeln wurden in der Kanzlei der Gerichtsvollzieher CALIPPE & ASSOCIES an der Adresse 416, rue Saint Honoré, 75008- Paris, Frankreich (Tel.: 01.42.60.36.20. / E-Mail: etude@calippe-corbeaux.com) hinterlegt.

Der Ausrichter bestimmte Teilnahmebedingungen ändern. Diese Änderungen werden anhand dieses Addendums (im Folgenden als „Addendum“ bezeichnet) veröffentlicht.

 

Artikel 2. ZWECK

Der Zweck dieses Addendums ist die Änderung bestimmter Vorschriften in diesen Regeln unter den im Folgenden beschriebenen Umständen.

Die nicht von diesem Addendum berührten Regelungen bleiben unverändert und weiterhin für die Dauer der „EXCESS CHALLENGE“ in Kraft.

 

Artikel 3. VERTRAGSUNTERLAGEN

Das Addendum besteht ausschließlich aus diesem Dokument und seinen Anhängen, auf die im Artikel „Anhang“ hingewiesen wird.

Dieser Zusatz stellt einen integralen Teil der Regeln dar. Sollten sich Vorschriften in den Regeln und im Addendum widersprechen, haben die im Addendum enthaltenen Vorschriften Vorrang.

 

Artikel 4. INKRAFTTRETEN

Die Änderungen in diesem Addendum treten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Website der Regatta in Kraft.

 

Artikel 5. ADDENDUM ZU ARTIKEL 6, a, ii

Artikel 6, a, ii der Regeln wird durch Folgendes ersetzt:

„MELDEGEBÜHREN“:

Die folgenden Gebühren gelten für eine Anmeldung pro Teilnehmer.

 - EARLY BIRD-GEBÜHR:

Internetbenutzer, die ihre Bezahlung für die Anmeldung zwischen dem 1. Dezember 2018 und einschließlich 31. Januar 2019 tätigen, profitieren von einer vergünstigten Meldegebühr von fünf (5) Euro.

- STANDARD-GEBÜHR:

Internetbenutzer, die ihre Bezahlung für die Anmeldung zwischen dem 1. Februar 2019 und einschließlich 31. August 2019 tätigen, müssen neun (9) Euro bezahlen.”

- PROMO-ANGEBOTE

Der Ausrichter behält sich das Recht vor, hinsichtlich der Meldegebühren vorrübergehende Aktionsangebote zu machen.

 

Artikel 6. EINFÜGEN EINES ARTIKELS 14

Die Regeln werden durch einen Artikel 14 mit der Bezeichnung „Sprache" ergänzt, der folgendermaßen lautet:

„Diese Regeln sind in mehreren Sprachen verfügbar, darunter Französisch, Englisch und Deutsch. Sollten zwischen den Sprachen Widersprüchlichkeiten und/oder Diskrepanzen auftreten, hat die französische Version Vorrang.”

 

Artikel 7. EINTRAGUNG DES ADDENDUMS

Gemäß Artikel 6 der Regeln ist dieses Addendum in der Kanzlei der Gerichtsvollzieher CALIPPE & ASSOCIES an der Anschrift 416, rue Saint Honoré, 75008 Paris, Frankreich (Tel: 0142-603620 / E-Mail: etude@calippe-corbeaux.com) hinterlegt.

 

Artikel 8. ANHANG

Die Originalversion der Regeln ist an dieses Addendum angefügt. Zum Lesen hier klicken.